Nach Meinung des Landgerichts Nürnberg-Fürth muss auch bei grober Fahrlässigkeit der Fahrer eines Mietwagens nicht voll haften. Klauseln in den Mietbedingungen der Autovermieter, die vorsehen, dass bei grob fahrlässig verursachte Schäden die volle Haftung beim Mieter liegt, ist mit einem aktuellen Urteil nichtig. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Automieter durch derartige pauschale Regelungen im Vergleich zu Versicherungskunden unangemessen benachteiligt werden. weiterlesen… »
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Kategorie: Mietwagen-Recht
2010 19 Mai
Mietwagen-Recht: Volle Haftung bei Mietwagenunfall unzulässig
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2009 24 Aug
Panne im europäischen Ausland? Warnweste nicht vergessen!
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Sieht zwar hübscher aus ist aber gefährlich - Keine Warnweste kann teuer werden
Wer innerhalb Europas mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen unterwegs ist, sollte einige Punkte beachten, damit es nicht zu Problemen kommt oder gar gefährlich wird. In vielen Ländern Europas ist es Pflicht eine gelbe oder rote Warnweste zu tragen, wenn Sie auf der Autobahn oder einer Landstraße nach einem Unfall bzw. aufgrund einer Panne das Auto verlassen müssen. Achten Sie daher bei Mietwagenübernahme, dass in dem Mietwagen eine Warnweste vorhanden ist. Besser noch, es sind für alle Insassen Warnwesten vorhanden. Und wie sollte es anders sein: Natürlich gibt es auch eine europäische Norm für Warnwesten. Achten Sie darauf, dass die Warnweste mit dem europäischen Kontrollzeichen EN 471 ausgezeichnet ist. Ob die Warnweste der Norm entspricht, erkennen Sie am eingenähten Schild auf der Innenseite der Warnweste.


