Nach Meinung des Landgerichts Nürnberg-Fürth muss auch bei grober Fahrlässigkeit der Fahrer eines Mietwagens nicht voll haften. Klauseln in den Mietbedingungen der Autovermieter, die vorsehen, dass bei grob fahrlässig verursachte Schäden die volle Haftung beim Mieter liegt, ist mit einem aktuellen Urteil nichtig. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Automieter durch derartige pauschale Regelungen im Vergleich zu Versicherungskunden unangemessen benachteiligt werden. weiterlesen… »
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Archiv: Mai 2010
2010 19 Mai
Mietwagen-Recht: Volle Haftung bei Mietwagenunfall unzulässig
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2010 4 Mai
Avis neben Hertz auch an Thrifty-Übernahme interessiert
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Jetzt muss Hertz um die Übernahme des US-Autovermieters Dollar Thrifty bangen: Der Autovermieter Avis hat sich die Braut ebenfalls genau angeschaut und bietet nun mit. Avis-Chef Ronald Nelson kündigte ein “substanziell höheres Gebot” an. Hertz muss also sein Gebot über knapp 1,2 Milliarden Dollar erhöhen, wenn Avis nicht die Nase vorn haben soll. Avis-Chef Nelson zeigte sich enttäuscht darüber, dass sich das Management von Dollar Thrifty trotz der Kaufabsicht bereits auf Hertz als Käufer eingeschossen habe. Er verlangte Einblick in die Bücher und rief die Dollar-Thrifty-Führung zu Gesprächen auf.
Das Bietergefecht um den US-Autovermieter kommt zu einer Zeit, in der die wirtschaftliche Erholung die Reiselust wieder beflügelt. In der Krise hatten die Autovermieter gelitten und mussten Abspecken weil die wichtigen Vermietungen an Geschäftsreisenden ausblieben.
Rund 1,2 Mrd. US-Dollar will sich Hertz die Übernahme des Autovermieters kosten lassen um damit seine internationale Präsenz ausbauen. Mit rund 9800 Anmietstationen auf sechs Kontinenten würde Hertz den Wettbewerber Avis überholen und zum zweitgrößten US-Mietwagenanbieter hinter Enterprise Holdings werden.


